Liebe Eltern

hier erfahrt Ihr alles über das Thema Bildung, Elternaufgaben und Busverbindungen.

Elternbeiratsvorsitzende

Die Elternbeiratsvorsitzenden stellen sich vor

 

Der Elternbeiratsvorsitzende Eduard Reber (45 J) ist verheiratet und hat 2 Töchter, die älteste (12 J) ist an der Realschule. Er wohnt seit 2007 in Baindt und ist beruflich als Sozialpädagoge bei der Caritas in Ravensburg tätig. 

 

Die Stellvertreterin Saskia Eberhart (40 J) ist verheiratet und hat 2 Söhne, der älteste (10 J) ist an der Realschule. Sie wohnt seit 2020 in Weingarten und ist als Coach bei der Deutschen Post in Weingarten tätig. 

 

Nach langer Zeit (5 Jahre) fand an der Realschule ein Wechsel im Elternbeirat statt.

Die ehemaligen Elternbeiräte Klaus Storkebaum und Christina Oettinger haben ihr Amt, nachdem ihre Kinder die Realschule verlassen haben, nun abgegeben. 

Wir sind gespannt auf unsere neue Aufgabe und sehen uns als Sprachrohr und Verbindung zwischen Eltern, Elternvertreter und Lehrer, Schulleitung. 

Wir als Elternbeirat möchten neue Themen, Wünsche, Sorgen und Anregungen gerne aufnehmen. 

Wir freuen uns auf unser produktives Zusammenwirken. 

 

Kontakte:

 

Eduard Reber

 

edusch_2000@yahoo.de                          0175 4036075

 

 

Saskia Eberhart

 

bubudidu@web.de                                     0172 3646106

 

Ihre Neuigkeiten

Elternsprechtag

Anbei finden Sie eine Anleitung zur Anmeldung zum Elternsprechtag mit WebUntis.

Elternabend/Klassenpflegschaftsabend

  • Aufgaben und Rechte der Klassenpflegschaft ergeben sich aus § 56 Schulgesetz.
  • Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler der Klasse sowie alle Lehrer, die an der Klasse regelmäßig unterrichten. Der Schulleiter und der Vorsitzende des Elternbeirats sind berechtigt, an den Sitzungen der Klassenpflegschaft teilzunehmen; sie sind hierzu einzuladen.
  • Stimmberechtigt ist jedes anwesende Mitglied der Klassenpflegschaft mit einer Stimme. Das gilt auch für Mitglieder, denen die Sorge für mehrere Schüler der Klasse zusteht; Mutter und Vater haben je eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts und die Beschlussfassung im Wege der schriftlichen Umfrage sind nicht zulässig.
  • Der erste gewählte Elternvertreter der Klasse lädt zu den Sitzungen der Klassenpflegschaft, den Elternabenden ein, bereitet sie vor und leitet sie. Er bestimmt mit dem Klassenlehrer Zeitpunkt, Tagungsort und Tagesordnung der Sitzung sowie die Tagesordnungspunkte, zu denen gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz der Klassensprecher und sein Stellvertreter einzuladen sind; das gleiche gilt für die Einladung aller Schüler einer Klasse und weiterer Personen. Die Einladungsfrist soll mindestens eine Woche betragen. Für die Einladung zur Sitzung kann sich der Vorsitzende der Hilfe der Schule bedienen.
  • Zu einer Sitzung ist einzuladen, wenn es der Förderung der Erziehungsarbeit in der Klasse dienlich erscheint, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr. Außerdem hat der Vorsitzende binnen zwei Wochen zu einer Sitzung einzuladen, wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen (§ 56 Abs. 5 Satz 2 Schulgesetz).
  • Die Sitzungen der Klassenpflegschaft sind nicht öffentlich.
  • Die Klassenlehrer sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet, die Fachlehrer, soweit ihre Teilnahme entsprechend der Tagesordnung erforderlich ist.

Das Recht der Eltern einer Klasse, außerhalb der Klassenpflegschaft zusammenzukommen, bleibt unberührt.

Elternbrief

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