Liebe Eltern

hier erfahrt Ihr alles über das Thema Bildung, Elternaufgaben und Busverbindungen.

Elternbeiratsvorsitzende

Die Elternbeiratsvorsitzenden stellen sich vor

 
Die Elternbeiratsvorsitzende Saskia Eberhart wohnhaft in Weingarten, mit einem Kind an der Realschule. Die letzten 2 Jahre bereits als Stellvertreterin EB tätig. Die Stellvertreterin Daniela Stärk ebenfalls wohnhaft in Weingarten, mit zwei Kindern an der Realschule. Die letzten Jahre bereits als EB einer Grundschule tätig.

Unsere Hauptaufgabe ist es, die Kommunikation zwischen Eltern, Lehrern und der Schulleitung zu fördern. Wir informieren und unterstützen bei schulischen Projekten und setzen uns für die Anliegen der Elternschaft ein. Zudem sind wir Ansprechpartner bei Fragen und Anregungen. Gerne teilen Sie uns Ihre Wünsche, Ideen oder Bedenken per Mail mit. Wir freuen uns auf eine gemeinsame Zusammenarbeit mit Schülern, Ihnen als Eltern sowie Lehrern und Schulleitung. 

 

Kontakte:

 

Saskia Eberhart 

bububidu@web.de


Daniela Stärk 
staerkdaniela@
gmail.com

 

Ihre Neuigkeiten

Elternsprechtag

Anbei finden Sie eine Anleitung zur Anmeldung zum Elternsprechtag mit WebUntis.

Elternabend/Klassenpflegschaftsabend

  • Aufgaben und Rechte der Klassenpflegschaft ergeben sich aus § 56 Schulgesetz.
  • Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler der Klasse sowie alle Lehrer, die an der Klasse regelmäßig unterrichten. Der Schulleiter und der Vorsitzende des Elternbeirats sind berechtigt, an den Sitzungen der Klassenpflegschaft teilzunehmen; sie sind hierzu einzuladen.
  • Stimmberechtigt ist jedes anwesende Mitglied der Klassenpflegschaft mit einer Stimme. Das gilt auch für Mitglieder, denen die Sorge für mehrere Schüler der Klasse zusteht; Mutter und Vater haben je eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts und die Beschlussfassung im Wege der schriftlichen Umfrage sind nicht zulässig.
  • Der erste gewählte Elternvertreter der Klasse lädt zu den Sitzungen der Klassenpflegschaft, den Elternabenden ein, bereitet sie vor und leitet sie. Er bestimmt mit dem Klassenlehrer Zeitpunkt, Tagungsort und Tagesordnung der Sitzung sowie die Tagesordnungspunkte, zu denen gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz der Klassensprecher und sein Stellvertreter einzuladen sind; das gleiche gilt für die Einladung aller Schüler einer Klasse und weiterer Personen. Die Einladungsfrist soll mindestens eine Woche betragen. Für die Einladung zur Sitzung kann sich der Vorsitzende der Hilfe der Schule bedienen.
  • Zu einer Sitzung ist einzuladen, wenn es der Förderung der Erziehungsarbeit in der Klasse dienlich erscheint, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr. Außerdem hat der Vorsitzende binnen zwei Wochen zu einer Sitzung einzuladen, wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen (§ 56 Abs. 5 Satz 2 Schulgesetz).
  • Die Sitzungen der Klassenpflegschaft sind nicht öffentlich.
  • Die Klassenlehrer sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet, die Fachlehrer, soweit ihre Teilnahme entsprechend der Tagesordnung erforderlich ist.

Das Recht der Eltern einer Klasse, außerhalb der Klassenpflegschaft zusammenzukommen, bleibt unberührt.

Elternbrief

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