Notbetreuung in den PfingstferienIn der ersten Woche der Pfingstferien, vom 02.06. bis 05.06.2020, gibt es das Angebot zur Notbetreuung an der Realschule Weingarten. Die tägliche Betreuungszeit ist von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Wenn Sie Bedarf haben und unten aufgeführte Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie bitte den Antrag zur Betreuung in den Ferien bis spätestens Freitag, 29.05.2020, 12.00 Uhr an der Realschule Weingarten ein.
Notbetreuung ab 16.05.2020
Seit 27.04.2020 wurde die Notbetreuung an den weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg ausgeweitet. Das Angebot gilt für Schüler/-innen von Klasse 5-7.
Anspruch auf Notbetreuung haben grundsätzlich Kinder,
- bei denen beide Eltern / Erziehungsberechtigte einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben, der außerhalb der Wohnung liegt
und
der Arbeitgeber bestätigt, dass er/sie am Arbeitsplatz unabkömmlich ist
und
deren Betreuung familiär oder anderweitig nicht möglich ist.
- bei denen der/die Alleinerziehende einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz hat, der außerhalb der Wohnung liegt
und
der Arbeitgeber bestätigt, dass er/sie am Arbeitsplatz unabkömmlich ist
und
deren Betreuung familiär oder anderweitig nicht möglich ist.
Sofern die Betreuungskapazitäten der Realschule Weingarten nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Betreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang,
- bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur (gemäß Corona-Verordnung) arbeitet und unabkömmlich ist.
- deren Kindeswohl gefährdet ist.
- die im Haushalt eines/einer Alleinerziehenden leben.
Bitte reichen Sie bei Betreuungsbedarf den Antrag rechtzeitig bei der Realschule Weingarten ein:
- Telefon: 0751 / 56 19 21-10
- E-Mail: poststelle@rs-weingarten.schule.bwl.de
- Antragsformular hier. Bei telefonischer Anmeldung muss das Anmeldeformular sowie der Nachweis des Arbeitgebers am ersten Betreuungstag in der Schule abgegeben werden.
- Zeitfenster: Montag-Mittwoch: 7.30-15.30 Uhr und Donnerstag / Freitag: 7.30-12.30 Uhr)
- Ort: Realschule Weingarten
- Betreuung durch Lehrkräfte der Schule
Wer darf nicht in die Notbetreuung?
Auch nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs dürfen folgende Schüler/-innen nicht in die Notbetreuung:
Schüler/-innen,
- die erkrankt sind.
- die sich in Quarantäne befinden.
- die aufgrund bestimmter Vorerkrankungen zu den Corona-Risikogruppen gehören.
- die im engen familiären Umfeld mit Familienmitgliedern leben, die zu den Corona-Risikogruppen gehören.
Weitere Informationen
Weitere aktuelle Informationen werden auf den Homepages der Realschule Weingarten (www.realschule-weingarten.de), der Stadt Weingarten (www.weingarten-online.de) und des Kultusministeriums (www.km-bw.de) veröffentlicht.
Die Schulleitung der Realschule Weingarten ist während der sonst üblichen Unterrichtszeiten erreichbar. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch (Telefonnummer 0751 / 56 19 21-10) oder per E-Mail (poststelle@rs-weingarten.schule.bwl.de) erfolgen. |
Bleiben Sie gesund!
M. Paul
Realschulrektorin