Liebe Eltern

hier erfahrt Ihr alles über das Thema Bildung, Elternaufgaben und Busverbindungen.

Elternbeiratsvorsitzende

Wir freuen uns Ihnen die gewählten Elternvertreter der Realschule Weingarten vorstellen zu dürfen:

Klaus Storkebaum (51) ist verheiratet und hat zwei Kinder (12 und 12), eines davon auf der Realschule. Seit 2011 wohnt er in Weingarten. Beruflich ist er im pharmazeutischen IT-Projektmanagement Umfeld tätig. Sein Leitmotiv: „Ich bin stets offen für neue Dinge, so wünsche ich mir, dass wir die Realschule als Eltern auf dem Weg zur Schule 4.0 unterstützen können.“ Ebenso möchte er die Interessen der Kinder, wie zum Beispiel eine Uhr auf den Schulhof oder ein Wasserspender, weiter nach vorne bringen. 

Christina Oettinger (46) ist verheiratet und hat zwei Kinder (13 und 16). Sie war bereit, nach einjähriger Pause, mit ihrer dreijährigen Erfahrung gerne wieder das Amt der stellvertretenden Elternbeiratsvorsitzenden zu übernehmen. Sie besuchte von 1986 bis 1989 als Schülerin die Realschule Weingarten. Beruflich ist sie Fachassistentin für Arbeitsförderung. Christina Oettinger freut sich über neue Aufgaben und ist ein gutes Bindeglied zum Förderverein der Realschule Weingarten, wo sie im Vorstand sitzt.

Die Schulentwicklung ist ein großes Thema für Frau Oettinger und Herrn Storkebaum. Leider dauert die Entwicklung aufgrund der komplexen Entscheidungen doch länger als gedacht. Ziel sollte immer sein, dass alle öffentlichen Schulen in Weingarten bautechnisch den Ansprüchen der Lernenden und Lehrenden genügen. 

Kontakte:

Klaus StorkebaumGrimmastr. 22, 88250 Weingarten

Klaus@storkebaum.net               0152 0198 1636

 

Christina Oettinger, Fasanenweg 3/1, 88250 Weingarten

christina@familie-oettinger.net     0175 4275818

 

Ihre Neuigkeiten

Elternsprechtag

Anbei finden Sie eine Anleitung zur Anmeldung zum Elternsprechtag mit WebUntis.

Elternabend/Klassenpflegschaftsabend

  • Aufgaben und Rechte der Klassenpflegschaft ergeben sich aus § 56 Schulgesetz.
  • Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler der Klasse sowie alle Lehrer, die an der Klasse regelmäßig unterrichten. Der Schulleiter und der Vorsitzende des Elternbeirats sind berechtigt, an den Sitzungen der Klassenpflegschaft teilzunehmen; sie sind hierzu einzuladen.
  • Stimmberechtigt ist jedes anwesende Mitglied der Klassenpflegschaft mit einer Stimme. Das gilt auch für Mitglieder, denen die Sorge für mehrere Schüler der Klasse zusteht; Mutter und Vater haben je eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts und die Beschlussfassung im Wege der schriftlichen Umfrage sind nicht zulässig.
  • Der erste gewählte Elternvertreter der Klasse lädt zu den Sitzungen der Klassenpflegschaft, den Elternabenden ein, bereitet sie vor und leitet sie. Er bestimmt mit dem Klassenlehrer Zeitpunkt, Tagungsort und Tagesordnung der Sitzung sowie die Tagesordnungspunkte, zu denen gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz der Klassensprecher und sein Stellvertreter einzuladen sind; das gleiche gilt für die Einladung aller Schüler einer Klasse und weiterer Personen. Die Einladungsfrist soll mindestens eine Woche betragen. Für die Einladung zur Sitzung kann sich der Vorsitzende der Hilfe der Schule bedienen.
  • Zu einer Sitzung ist einzuladen, wenn es der Förderung der Erziehungsarbeit in der Klasse dienlich erscheint, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr. Außerdem hat der Vorsitzende binnen zwei Wochen zu einer Sitzung einzuladen, wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen (§ 56 Abs. 5 Satz 2 Schulgesetz).
  • Die Sitzungen der Klassenpflegschaft sind nicht öffentlich.
  • Die Klassenlehrer sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet, die Fachlehrer, soweit ihre Teilnahme entsprechend der Tagesordnung erforderlich ist.

Das Recht der Eltern einer Klasse, außerhalb der Klassenpflegschaft zusammenzukommen, bleibt unberührt.

Elternbrief

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