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Beschulung in der unterrichtsfreien Zeit – Information der Schulleitung Stand: 01.04.2020

von Realschule Weingarten / Mittwoch, 01 April 2020 / Veröffentlicht in Allgemein, Covid-19

Beschulung in der unterrichtsfreien Zeit 

Onlinespeicher

Die Lehrkräfte an der Realschule Weingarten stellen seit 17.03.2020 Schülern/-innen online Unterrichtsmaterialien zur Verfügung, die eine ortsunabhängige Beschulung ermöglichen.

  • Links für Arbeitsmaterialien Klassen
  • E-Mailliste der Lehrkräfte

Auf diesem Artikel der Homepage ist für jede Klasse ein Link (siehe oben) hinterlegt, der Aufgaben zu den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch (ggf. auch Wahlpflichtfächer und Nebenfächer) enthält. 

Die Schüler/-innen erhielten am letzten Schultag eine schriftliche Anleitung zum Herunterladen des Unterrichtsmaterials. 

  • Mit Hilfe der Links können Dateien nur angesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. 
    • Eine Bearbeitung und Hinzufügung von Dateien ist nicht möglich.
    • Schüler/-innen, die Aufgaben bearbeitet haben, müssen diese einscannen und per E-Mail an die entsprechende Fachlehrkraft weiterleiten. Die Kontakte aller Lehrkräfte finden Sie auf der Homepage.
    • Die tägliche schulische Arbeitszeit sollte einen Umfang von 2-4 Zeitstunden umfassen (Abschlussklassen auch mehr).
    • Das Lernen und Arbeiten liegt in der Eigenverantwortung der Schüler/-innen. Eine Nachverfolgung der Lehrkräfte bei unerledigten Aufgaben erfolgt nicht.

Die Aufgaben für Schüler/-innen werden während der Unterrichtszeit regelmäßig von den Lehrkräften im Online-Ordner der jeweiligen Klasse eingestellt.

Bitte motivieren und unterstützen Sie Ihre Kinder bei der Erledigung der schulischen Aufgaben und nutzen Sie die Möglichkeit der Beschulung mit digitalen Hilfsmitteln.

Notengebung

Noten während der unterrichtsfreien Zeit

Da die Corona-Verordnung bis zum Ablauf des 19. April 2020 den Unterrichtsbetrieb an allen Schulen untersagt, findet in diesem Zeitraum auch keine Feststellung von Schülerleistungen (schriftlich, mündlich, praktisch) statt. Es gibt also während der Zeit der Schulschließung keine Noten.

Noten nach Unterrichtsbeginn

Da die Voraussetzungen für das heimische Lernen sehr unterschiedlich sind, wird von der Schule auch nach Unterrichtsbeginn nicht überprüft und benotet, welches Wissen und welche Kompetenzen sich Schüler/-innen während der unterrichtsfreien Zeit selbst erarbeiteten. Angesichts der sehr unterschiedlichen IT-Ausstattung der Schüler/-innen und der Unterschieden in der häuslichen Unterstützung würde eine Leistungsbewertung der Chancengleichheit widersprechen.

Anfertigen einer GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen)

Die Verpflichtung zur Anfertigung und Durchführung einer „gleichwertigen Feststellung von Schülerleistungen“ (GFS) ist ausgesetzt! Eine bereits durchgeführte GFS bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit ein/e Schüler/-in eine ausstehende GFS ausdrücklich wünscht, wird sie aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht. Sofern dies während der Unterrichtszeit nicht möglich sein sollte, sind andere Formen der Darstellung möglich.

Mindestzahl der schriftlichen Arbeiten

Es könnte sich die Situation ergeben, dass die Mindestzahl der schriftlichen Arbeiten (siehe Notentransparenz zu SJ-Beginn) in diesem Schuljahr aufgrund der Schulschließung nicht eingehalten werden kann. Diese Mindestzahl kann deshalb an allen Schulen unterschritten werden, sofern die schriftlichen Arbeiten in der vorgegebenen Anzahl im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr geschrieben werden können.

Weitere Informationen

Weitere aktuelle Informationen werden auf den Homepages der Realschule Weingarten (www.realschule-weingarten.de), der Stadt Weingarten (www.weingarten-online.de) und des Kultusministeriums (www.km-bw.de) veröffentlicht.

Die Schulleitung der Realschule Weingarten ist während der sonst üblichen Unterrichtszeiten erreichbar. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch (Telefonnummer 0751 / 56 19 21-10) oder per E-Mail (poststelle@rs-weingarten.schule.bwl.de) erfolgen. Bitte beachten Sie, dass das Schulgebäude – auch für die Notfallbetreuung – nur über den Eingang Ettishoferstraße zugänglich ist. Der Zaun ums Schulgelände Schulzentrum Realschule / Gymnasium ist geschlossen. Der Zugang zum Hauptgebäude von der Ettishoferstraße ist trotz Besetzung der Rektorate und des Sekretariats geschlossen. Sollten Sie außerhalb vereinbarter Termine dringende Erledigungen zu tätigen haben, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit dem Sekretariat auf. Die Türöffnung erfolgt umgehend. 

Bleiben Sie gesund!

M. Paul

Realschulrektorin 

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1 Comment to “ Beschulung in der unterrichtsfreien Zeit – Information der Schulleitung Stand: 01.04.2020”

  1. Schulstart am Montag, 04.05.2020 – Information der Schulleitung Stand: 22.04.2020 | Realschule Weingarten sagt:Antworten
    27. April 2020 an 13:52

    […] mit Lehrkräften per E-Mail. Bitte beachten Sie die Regelungen zur Online-Beschulung im Artikel „Beschulung in der unterrichtsfreien Zeit“ vom 01.04.2020 auf der Homepage der Realschule […]

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